Tabaksteuer
Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde eine „Steuer auf Substitute für Tabakerzeugnissen“ beschlossen. Konkret sind mit diesen Substituten alle Flüssigkeiten gemeint, die für E-Zigaretten genutzt werden können. Die Steuer fällt dabei volumenbasiert an und wird auf nikotinhaltige sowie nikotinfreie Flüssigkeiten erhoben. Darunter fallen also Base, Nikotinshots, Aromen, Liquids, …
Ab dem 13. Februar 2023 dürfen nur noch Flüssigkeiten verkauft werden, die versteuert und mit einer Steuerbanderole versehen sind. Die Steuerhöhe wird dabei nach und nach erhöht. Der Bundestag hat folgende Stufen beschlossen:
Ab dem 01. Juli 2022 |
0,16€ pro Mililiter |
Ab dem 01. Januar 2024 |
0,20€ pro Mililiter |
Ab dem 01. Januar 2025 |
0,26€ pro Mililiter |
Ab dem 1. Januar 2026 |
0,32€ pro Militer |
Für den ersten uns bevorstehen Zeitraum bezogen auf die verschiedenen Produktgruppen bedeutet dies folgendes: auf ein 10ml Liquid fallen 1,60€, auf ein 30ml Aroma 4,80€ und auf einen Liter Base fallen 160€ Steuer an. Weiterhin kommen 19% Mehrwertsteuer auf den Nettoverkaufspreis hinzu.